Finanzamt Bayerfeld-Steckweiler

In der Gemeinde Bayerfeld-Steckweiler, die im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz angesiedelt ist, ist das Finanzamt Kaiserslautern zuständig. Bürger dieser Gemeinde haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Kaiserslautern einzureichen und sich zu Fragen der steuerlichen Veranlagung sowie der Lohnsteuer beraten zu lassen. Achten Sie darauf, alle Fristen einzuhalten, um mögliche Komplikationen bei der steuerlichen Abwicklung zu vermeiden. Das Finanzamt bietet auch Unterstützung bei der Klärung von Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann.

Bayerfeld-Steckweiler im Überblick

Einwohner 639 326 männlich
313 weiblich
Fläche 5,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Kaiserslautern

Adresse

Eisenbahnstr. 56
67655 Kaiserslautern

Kontakt

Telefon 0631/36760
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0631/367619500

Finanzamtsnummer

2719

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67808, 67822

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bayerfeld-Steckweiler

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank