Finanzamt Bechenheim

Bechenheim liegt im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und ist dem Finanzamt Bingen-Alzey zugeordnet. Als Einwohner von Bechenheim haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Falls Sie Fragen zu Ihrer steuerlichen Veranlagung haben oder Unterstützung bei der Lohnsteuer benötigen, ist das Finanzamt Bingen-Alzey Ihr Ansprechpartner. Es ist wichtig, Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Beachtung von Steuerbescheiden einzuhalten, um mögliche Nachteile zu vermeiden. Falls Sie in eine andere Gemeinde ziehen, kann sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamtes ändern. Nutzen Sie dafür unseren Finanzamt-Finder, um die für Ihren neuen Wohnort zuständige Behörde schnell zu finden. Das Finanzamt in Bingen-Alzey unterstützt die Bürger von Bechenheim umfassend in allen steuerlichen Belangen.

Bechenheim im Überblick

Einwohner 2.266 1.130 männlich
1.136 weiblich
Fläche 3,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Hundesteuer war eine Luxussteuer für Reiche

Die Hundesteuer entstand als Luxusabgabe: Preußenkönig Friedrich Wilhelm III. besteuerte ab 1810 Hunde neben Dienstboten, Katzen und Pferden – wer sich Tiere zum Vergnügen leisten konnte, sollte auch zahlen. Die älteste erhaltene Hundesteuermarke („Freihund" Nr. 273) stammt von 1817.

Quelle: Stadtmuseum Berlin

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bechenheim

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank