Finanzamt Becherbach bei Kirn

Becherbach bei Kirn ist eine charmante Gemeinde im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Idar-Oberstein. Wenn Sie als Bürger dieser Gemeinde Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, ist das Finanzamt Ihr Ansprechpartner. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu Lohnsteuervorauszahlungen, Steuerbescheiden und den notwendigen Unterlagen. Unser Finanzamt-Finder ermöglicht es Ihnen, schnell das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, was besonders wichtig ist, wenn Sie umziehen. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg könnte dazu führen, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Das Finanzamt Idar-Oberstein steht Ihnen zur Seite, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten effizient und korrekt zu erledigen.

Becherbach bei Kirn im Überblick

Einwohner 11.637 5.776 männlich
5.861 weiblich
Fläche 23,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 266

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Idar-Oberstein

Adresse

Hauptstraße 199
55743 Idar-Oberstein

Postfach 12 22 40 , 55714 Idar-Oberstein

Kontakt

Telefon 06781/680
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06781/6818333

Finanzamtsnummer

2709

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55608

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Becherbach bei Kirn

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank