Finanzamt Becherbach

Die Gemeinde Becherbach, im schönen Kreis Bad Kreuznach in Rheinland-Pfalz gelegen, ist dem Finanzamt Bad Kreuznach zugeordnet. Für die Bewohner dieser Gemeinde ist das Finanzamt die erste Adresse, wenn es um die Einreichung von Einkommensteuererklärungen oder die Klärung steuerlicher Fragen geht. Hier können Sie sich über Lohnsteuer, Fristen bei der Einreichung und die wichtigsten Belege informieren, die für Ihre Steuererklärung notwendig sind. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde zu einem Wechsel des zuständigen Finanzamts führen kann. Das Team des Finanzamts Bad Kreuznach unterstützt Sie umfassend bei Ihren steuerlichen Anliegen und steht Ihnen bei Fragen professionell zur Seite.

Becherbach im Überblick

Einwohner 3.460 1.708 männlich
1.752 weiblich
Fläche 23,5 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Steuer, die Napoleon schlug"

Die erste moderne Einkommensteuer der Welt führte der britische Premier William Pitt der Jüngere 1799 ein – ausdrücklich, um den Krieg gegen Napoleon zu finanzieren. Sie galt als „Königin der Steuern" und wurde 1816, ein Jahr nach Waterloo, zunächst wieder abgeschafft.

Quelle: Wikipedia – Einkommensteuer (Vereinigtes Königreich)

Bad Kreuznach

Adresse

Ringstr. 10
55543 Bad Kreuznach

Postfach 1552 , 55505 Bad Kreuznach

Kontakt

Telefon 0671/7000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0671/70011772

Finanzamtsnummer

2706

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67827

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Becherbach

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank