Finanzamt Bechtsrieth

Bechtsrieth ist eine Gemeinde im Kreis Neustadt a.d.Waldnaab im Freistaat Bayern und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Weiden i.d.Opf. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung hier einreichen und bekommen Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Fristen müssen unbedingt beachtet werden, um Probleme zu vermeiden. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Finder-Funktion.

Bechtsrieth im Überblick

Einwohner 1.073 538 männlich
535 weiblich
Fläche 4,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 234

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Überraschend absetzbar – manchmal

Je nach Einzelfall haben Finanzgerichte schon ungewöhnliche Posten anerkannt: etwa Kosten für den CO2-Ausgleich einer Dienstreise oder Gesundheitsausgaben wie eine Magenverkleinerung. Aber Vorsicht: Vieles hängt am konkreten Fall – und für jeden anerkannten Kuriosfall gibt es mindestens einen abgelehnten.

Quelle: Springer Professional – 10 kuriose Geschichten aus dem Steuerrecht

Weiden i.d.Opf.

Adresse

Schlörplatz 2 u. 4
92637 Weiden

Postfach 1460 , 92604 Weiden

Kontakt

Telefon 0961 301-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0961 32600

Finanzamtsnummer

9255

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 07.30 – 13.00 Uhr
Di. 07.30 – 13.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 12.00 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE35700500000004360607

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

92699

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bechtsrieth

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank