Finanzamt Beckdorf

Beckdorf, eine Gemeinde im Kreis Stade in Niedersachsen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Stade. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei der steuerlichen Veranlagung. Bei Fragen zu Fristen oder zur Lohnsteuer stehen die Mitarbeiter des Finanzamts bereit, um umfassende Unterstützung zu bieten. Es ist wichtig, alle erforderlichen Belege rechtzeitig einzureichen, um die zügige Bearbeitung von Steuerbescheiden zu sichern. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Um sicherzustellen, dass Sie immer zu Ihrem Finanzamt finden, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion und erhalten Sie die benötigten Informationen zu Ihrem zuständigen Finanzamt.

Beckdorf im Überblick

Einwohner 2.811 1.408 männlich
1.403 weiblich
Fläche 22,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 30

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Zweitwohnungsteuer wurde am Bodensee erfunden

Die erste Zweitwohnungsteuer Deutschlands führte 1973 die Kurstadt Überlingen am Bodensee ein – damit Ferienhausbesitzer, die Infrastruktur nutzten aber anderswo gemeldet waren, mitzahlten. 1983 bestätigte das Bundesverfassungsgericht sie als zulässige örtliche Aufwandsteuer.

Quelle: Wikipedia – Zweitwohnsitzsteuer

Stade

Adresse

Harburger Str. 113
21680 Stade

Postfach 1340 , 21653 Stade

Kontakt

Telefon 04141 536-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 04141 536-499

Finanzamtsnummer

2343

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 13.00 – 17.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE STADE-ALTES LAND

Kontoinhaber: Finanzamt Stade

IBAN: DE66241510050000042507

BIC: NOLADE21STS

Zuständig für Postleitzahlen

21643

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beckdorf

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Grundsteuer A 550%
Grundsteuer B 550%
Gewerbesteuer 450%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank