Finanzamt Bedesbach

Bedesbach, im Kreis Kusel in Rheinland-Pfalz gelegen, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Kusel-Landstuhl. Die Einwohner von Bedesbach haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt bei ihrem Finanzamt einzureichen. Zudem können Sie bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung auf die Hilfe der Mitarbeiter des Finanzamtes zurückgreifen. Es ist wichtig, sich über Fristen und die notwendigen Belege zu informieren, um eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten zu gewährleisten. Beachten Sie bitte, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion.

Bedesbach im Überblick

Einwohner 1.009 516 männlich
493 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 203

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Das Ehegattensplitting kam per Gerichtsurteil

Das Ehegattensplitting entstand nicht aus politischer Großzügigkeit, sondern weil das Bundesverfassungsgericht 1957 die damalige Zusammenveranlagung als Verstoß gegen den Ehe-Schutz (Art. 6 GG) für nichtig erklärte. Daraufhin wurde 1958 das Splitting eingeführt.

Quelle: Wikipedia – Steuersplitting

Kusel-Landstuhl

Adresse

Trierer Str. 46
66869 Kusel

Postfach 1251 , 66864 Kusel

Kontakt

Telefon 06381/99670
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06381/996721060

Finanzamtsnummer

2723

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

66885

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bedesbach

?
Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 476%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank