Finanzamt Beelitz

Die Stadt Beelitz im Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg, ist dem Finanzamt Brandenburg zugeordnet. Dieses Finanzamt unterstützt die Einwohner der Stadt in Fragen rund um die Einkommensteuererklärung und die steuerliche Veranlagung. Wenn Sie in Beelitz wohnen, können Sie Ihre Steuererklärung ganz einfach beim Finanzamt Brandenburg einreichen. Es beantwortet auch Ihre Fragen zur Lohnsteuer, zu Fristen und zu Steuerbescheiden. Besondere Belege, die Sie möglicherweise benötigen, können Sie ebenfalls dort einreichen. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie daher unsere komfortable Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden. Die Mitarbeiter des Finanzamtes Brandenburg stehen bereit, Ihnen bei allen steuerlichen Angelegenheiten behilflich zu sein.

Beelitz im Überblick

Einwohner 13.879 6.921 männlich
6.958 weiblich
Fläche 181,3 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14543, 14547

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beelitz

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Grundsteuer A 823%
Grundsteuer B 377%
Gewerbesteuer 306%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank