Finanzamt Beendorf

Die Gemeinde Beendorf, gelegen im Kreis Börde in Sachsen-Anhalt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Haldensleben. Als Einwohner von Beendorf können Sie Ihre Einkommensteuererklärung sowohl persönlich als auch online einreichen und haben die Möglichkeit, alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung direkt an das Finanzamt zu richten. Das Finanzamt unterstützt Sie ebenfalls bei Angelegenheiten zur Lohnsteuer und bei der Überprüfung von Steuerbescheiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg sollten Sie beachten, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändern kann. Nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder, um schnell das für Ihre neue Adresse zuständige Finanzamt zu finden.

Beendorf im Überblick

Einwohner 803 402 männlich
401 weiblich
Fläche 6,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 67

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Haldensleben

Adresse

Jungfernstieg 37
39340 Haldensleben

Postfach 10 02 09 , 39332 Haldensleben

Kontakt

Telefon 03904 482-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03904 482-4600

Finanzamtsnummer

3105

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Haldensleben

IBAN: DE42810000000081001510

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

39343

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beendorf

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 330%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank