Finanzamt Beeskow

Die Stadt Beeskow im Kreis Oder-Spree, Bundesland Brandenburg, fällt in den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Frankfurt (Oder). Anwohner haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt dort einzureichen und erhalten bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung Unterstützung. Die Mitarbeiter des Finanzamtes stehen Ihnen auch bei der Lohnsteuer hilfreich zur Seite. Achten Sie auf die relevanten Fristen, die für die Einreichung Ihrer Steuererklärungen gelten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Kommt es zu einem Umzug, insbesondere über die Gemeindegrenzen hinaus, könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um rasch das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden und alle notwendigen Schritte unkompliziert in die Wege zu leiten.

Beeskow im Überblick

Einwohner 7.998 3.809 männlich
4.189 weiblich
Fläche 77,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 63

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Frankfurt (Oder)

Adresse

Müllroser Chaussee 53
15236 Frankfurt (Oder)

Kontakt

Telefon 0335 60676-1399
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3061

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Frankfurt (Oder)

IBAN: DE92100000000017001502

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15841, 15848

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beeskow

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Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank