Finanzamt Beesten

In der Gemeinde Beesten, die im Kreis Emsland in Niedersachsen liegt, ist das Finanzamt Lingen (Ems) für die steuerlichen Belange der Einwohner zuständig. Bewohner, die ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung haben, können sich jederzeit an ihr Finanzamt wenden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den Themen Lohnsteuer und Fristen auseinanderzusetzen, um keine finanziellen Nachteile zu riskieren. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann zu einer neuen Finanzamtszuständigkeit führen, was bedeutet, dass sich die Anlaufstelle für steuerliche Angelegenheiten ändert. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Sie zuständig ist. So sind Sie bestens informiert und können sicherstellen, dass Sie alle erforderlichen Belege und Fristen im Blick behalten.

Beesten im Überblick

Einwohner 1.736 908 männlich
828 weiblich
Fläche 25,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 31

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Die Steuer-ID begleitet ein Leben lang – ab der Geburt

Jeder in Deutschland Gemeldete bekommt eine 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer – Neugeborene automatisch innerhalb von drei Monaten nach der Geburt. Sie bleibt lebenslang gleich, auch bei Umzug, Heirat oder Namensänderung, und ist eine „nicht-sprechende" Nummer ohne versteckte Infos.

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern

Lingen (Ems)

Adresse

Mühlentorstr. 16
49808 Lingen

Postfach 1440 , 49784 Lingen

Kontakt

Telefon 0591 9149-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2361

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

SPARKASSE EMSLAND, MEPPEN

Kontoinhaber: Finanzamt Lingen / Ems

IBAN: DE50266500010000002402

BIC: NOLADE21EMS

Zuständig für Postleitzahlen

49832

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beesten

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank