Finanzamt Beetzendorf

Beetzendorf, eine beschauliche Gemeinde im Altmarkkreis Salzwedel in Sachsen-Anhalt, gehört zum Finanzamt Salzwedel. Sollten Sie in Beetzendorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen wollen, ist das Finanzamt Salzwedel der richtige Ansprechpartner für Sie. Hier erhalten Sie Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer und den entsprechenden Fristen, die Sie beachten müssen. Zusätzlich stellt das Finanzamt die notwendigen Informationen zu Steuerbescheiden und erforderlichen Belegen bereit. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt schnell zu finden.

Beetzendorf im Überblick

Einwohner 2.913 1.429 männlich
1.484 weiblich
Fläche 98,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 66

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Dierfeld: 9 Einwohner, 900 % Gewerbesteuer

Den höchsten Gewerbesteuer-Hebesatz Deutschlands hat ausgerechnet die kleinste Gemeinde des Landes: Dierfeld in der Eifel mit nur rund 9 Einwohnern verlangt 900 %. Ein Unternehmen würde dort die höchstmögliche kommunale Gewerbesteuerlast tragen.

Quelle: Wikipedia – Hebesatz (Steuerrecht)

Salzwedel

Adresse

Buchenallee 2
29410 Salzwedel

Postfach 21 51 , 29403 Salzwedel

Kontakt

Telefon 03901 857-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03901 857-4600

Finanzamtsnummer

3106

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Salzwedel

IBAN: DE80810000000081001505

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

38489

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beetzendorf

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank