Finanzamt Beetzseeheide

Die Gemeinde Beetzseeheide im Kreis Potsdam-Mittelmark, Brandenburg, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Brandenburg. Als Anwohner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer stehen Ihnen die Mitarbeiter des Finanzamts Brandenburg kompetent zur Seite. Sie können auch Informationen über Fristen und Steuerbescheide anfordern. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort relevante Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Brandenburg ist darauf spezialisiert, Ihnen bei allen steuerlichen Anliegen Unterstützung zu bieten.

Beetzseeheide im Überblick

Einwohner 762 393 männlich
369 weiblich
Fläche 37,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 60

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · International

Eine Steuer auf rülpsende Kühe

Dänemark hat eine Abgabe auf Methan-Emissionen aus der Viehhaltung beschlossen (umgerechnet rund 100 Euro pro Kuh und Jahr) – eine „Kuhfurz-Steuer" gegen den Klimawandel. Neuseeland plante Ähnliches, kassierte das Vorhaben 2024 aber nach Bauernprotesten wieder ein.

Quelle: World Economic Forum – Cow burps and climate laws

Brandenburg

Adresse

Magdeburger Straße 46
14770 Brandenburg an der Havel

Kontakt

Telefon 03381 397-100
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3048

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Brandenburg

IBAN: DE18100000000016001503

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

14778

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beetzseeheide

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Grundsteuer A 295%
Grundsteuer B 395%
Gewerbesteuer 320%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank