Finanzamt Beiersdorf-Freudenberg

Beiersdorf-Freudenberg ist eine Gemeinde im Kreis Märkisch-Oderland, Brandenburg, deren Bürger sich bei steuerlichen Angelegenheiten an das Finanzamt Strausberg wenden können. Das Finanzamt unterstützt Sie bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung und steht Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung zur Verfügung. Zudem bietet es umfassende Informationen zu Lohnsteuer und den Fristen, die Sie einhalten müssen, um Probleme mit Steuerbescheiden zu vermeiden. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg kann es erforderlich sein, ein anderes Finanzamt zu kontaktieren. Nutzen Sie daher unseren Finanzamt-Finder, um schnell das passende Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zu ermitteln. In Beiersdorf-Freudenberg stehen Ihnen die Services des Finanzamts Strausberg zur Verfügung, um Ihre steuerlichen Verpflichtungen effizient zu erfüllen.

Beiersdorf-Freudenberg im Überblick

Einwohner 627 320 männlich
307 weiblich
Fläche 25,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Das Badezimmer und das häusliche Arbeitszimmer

Beim Streit ums häusliche Arbeitszimmer entschied der Bundesfinanzhof: Umbaukosten fürs Badezimmer sind nicht anteilig absetzbar. In der Diskussion um solche Fälle kursiert sogar die Anekdote eines „Toiletten-Tagebuchs", mit dem ein beruflicher Nutzungsanteil belegt werden sollte – ohne Erfolg.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VIII R 16/15

Strausberg

Adresse

Prötzeler Chaussee 12
15344 Strausberg

Kontakt

Telefon 03341 342-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3064

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Strausberg

IBAN: DE38100000000017001504

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16259

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beiersdorf-Freudenberg

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Grundsteuer A 250%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 310%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank