Finanzamt Beilngries

Beilngries im Kreis Eichstätt, Freistaat Bayern, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Eichstätt. Dort haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu erhalten. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Anliegen zur Lohnsteuer zur Seite und kümmert sich um die Ausstellung von Steuerbescheiden. Bei einem Umzug, der über die Grenzen von Beilngries hinausgeht, könnte es sein, dass sich Ihre zuständige Finanzbehörde ändert. Um schnell zu erfahren, welches Finanzamt für Sie verantwortlich ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Diese bietet Ihnen eine einfache Möglichkeit, die notwendigen Informationen zu finden.

Beilngries im Überblick

Einwohner 10.218 5.254 männlich
4.964 weiblich
Fläche 100,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Eichstätt

Adresse

Residenzplatz 8
85072 Eichstätt

Postfach 1163 , 85065 Eichstätt

Kontakt

Telefon 08421 6007-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08421 6007-400

Finanzamtsnummer

9171

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 08.00 – 11.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

92335, 92336, 92339, 92345

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beilngries

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 360%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank