Finanzamt Beilstein

Die Stadt Beilstein im Heilbronn-Kreis, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Heilbronn als zuständigen Partner für Steuerangelegenheiten. Wenn Sie in Beilstein leben, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung problemlos direkt beim Finanzamt einreichen. Das Finanzamt Heilbronn beantwortet zudem alle Fragen zur steuerlichen Veranlagung und kann Ihnen bei Lohnsteuerfragen behilflich sein. Achten Sie auf die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen und die Bereitstellung notwendiger Belege, um Ihren steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Die Ausstellung von Steuerbescheiden erfolgt ebenfalls über das Finanzamt. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus könnte Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Um sicherzugehen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen.

Beilstein im Überblick

Einwohner 35 19 männlich
16 weiblich
Fläche 2,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Heilbronn

Adresse

Moltkestr. 91
74076 Heilbronn

Kontakt

Telefon 07131 7475-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07131 7475-3000

Finanzamtsnummer

2865

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE41600000000062001500

BIC: MARKDEF1660

Zuständig für Postleitzahlen

71543, 71717, 71720

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beilstein

?
Grundsteuer A 375%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank