Finanzamt Beilstein

In der malerischen Gemeinde Beilstein, gelegen im Kreis Cochem-Zell, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Simmern-Zell zuständig. Wenn Sie hier wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung abgeben möchten, erhalten Sie Hilfe und Unterstützung vom Finanzamt. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zu Lohnsteuerangelegenheiten stehen die Mitarbeiter ebenfalls bereit, um Ihnen weiterzuhelfen. Es ist ratsam, alle benötigten Belege und Unterlagen griffbereit zu halten und die Einreichfristen im Blick zu behalten. Beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde auch einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Um im Falle eines Umzugs das neue Finanzamt zu finden, nutzen Sie unsere praktische Suchfunktion. So sind Sie stets gut gewappnet in Bezug auf Ihre steuerlichen Angelegenheiten.

Beilstein im Überblick

Einwohner 4.513 2.267 männlich
2.246 weiblich
Fläche 43,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 276

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferd 7 %, Esel 19 %

Lebende Pferde werden mit ermäßigten 7 % Mehrwertsteuer besteuert, lebende Esel dagegen mit vollen 19 %. Kurioserweise fallen Maultiere und Maulesel – Kreuzungen aus beiden – wieder unter die 7 %.

Quelle: evangelisch.de

Simmern-Zell

Adresse

Schlossstr. 42
56856 Zell

Kontakt

Telefon 06761/8550
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06761/85532053

Finanzamtsnummer

2740

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56814

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Beilstein

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank