Beinhausen liegt im Landkreis Vulkaneifel in Rheinland-Pfalz und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Wittlich. Sollten Sie in Beinhausen wohnen und Fragen rund um Ihre Einkommensteuererklärung haben, steht Ihnen das Finanzamt Wittlich gerne zur Verfügung. Die Mitarbeiter helfen Ihnen nicht nur beim Einreichen Ihrer Steuererklärung, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite, wenn es um die steuerliche Veranlagung oder die Lohnsteuer geht. Es ist ratsam, die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wenn Sie über die Gemeindegrenzen hinaus umziehen, kann dies einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge haben. Um schnell und einfach herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion. Das Finanzamt Wittlich stellt Ihnen zudem wichtige Informationen zu Steuerbescheiden und den notwendigen Belegen zur Verfügung, die Sie für eine erfolgreiche Abwicklung Ihrer Steuererklärung benötigen. Zögern Sie nicht, die angebotenen Ressourcen zu nutzen, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu klären.
Beinhausen im Überblick
Einwohner644
328 männlich
316 weiblich
Fläche5,3 km²
GemeindetypGemeinde
Bundestagswahlkreis
200
Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis,
Stand 31.03.2026
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Bayern und das Bier-Sonderrecht
Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.
Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024
Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen
dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die
Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt.
Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.
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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank