Finanzamt Bekond

In der Gemeinde Bekond, die im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Trier zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung direkt einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert Sie über alle wichtigen Fristen, die für die Einreichung der Steuererklärung gelten. Zudem können Sie sich bei Unsicherheiten zu Steuerbescheiden an die Mitarbeiter des Finanzamts wenden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell und unkompliziert das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt zu finden. Beachten Sie, dass bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg ein Wechsel des zuständigen Finanzamts erforderlich sein kann, was Sie im Vorfeld berücksichtigen sollten.

Bekond im Überblick

Einwohner 298 157 männlich
141 weiblich
Fläche 3,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54340

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bekond

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank