Finanzamt Belgershain

Die Gemeinde Belgershain im Kreis Leipzig, Freistaat Sachsen, ist dem Finanzamt Grimma zugeordnet. Falls Sie in Belgershain wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten hier auch Unterstützung zu Fragen der steuerlichen Veranlagung. Insbesondere Informationen zur Lohnsteuer und den notwendigen Fristen sind von zentraler Bedeutung für eine ordnungsgemäße Steuererklärung. Bei der Einreichung von Belegen und der Bearbeitung von Steuerbescheiden ist das Finanzamt ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus müssen Sie beachten, dass möglicherweise ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Um dies herauszufinden, nutzen Sie am besten unseren Finanzamt-Finder, der Ihnen schnell die Informationen dazu liefert, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist.

Belgershain im Überblick

Einwohner 3.470 1.734 männlich
1.736 weiblich
Fläche 22,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 153

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Oldtimer: 191,73 Euro pauschal – egal welcher Bolide

Wer ein H-Kennzeichen hat, zahlt für seinen Oldtimer eine pauschale Kfz-Steuer von genau 191,73 Euro im Jahr – unabhängig von Hubraum, PS oder CO₂-Ausstoß. Ein V12-Ferrari kostet damit steuerlich genauso viel wie ein alter Käfer.

Quelle: Finanztip

Grimma

Adresse

Lausicker Straße 2
04668 Grimma

Postfach 1126 , 04661 Grimma

Kontakt

Telefon 03437 940-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03437 940-5000

Finanzamtsnummer

3238

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 18.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.30 Uhr
Do. 07.30 – 17.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Grimma

IBAN: DE12860000000086001508

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

04683

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Belgershain

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Grundsteuer A 325%
Grundsteuer B 420%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank