Finanzamt Bell

In der Gemeinde Bell, die im Kreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Mayen zuständig. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung zu Themen wie steuerlicher Veranlagung, Lohnsteuer und den jeweiligen Fristen. Bei Fragen zu Steuerbescheiden oder wenn Belege benötigt werden, können Sie sich direkt an das Finanzamt wenden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug über die Grenze der Gemeinde hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Anliegen zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und einfach zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort in Bell zuständig ist. Auf diese Weise stellen Sie sicher, dass Sie alle relevanten Informationen und Hilfestellungen erhalten.

Bell im Überblick

Einwohner 7.620 3.700 männlich
3.920 weiblich
Fläche 37,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 280

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Steuer auf den Bart

Zar Peter der Große besteuerte ab 1698 das Tragen von Bärten – wer seinen Bart behalten wollte, zahlte bis zu 100 Rubel im Jahr und musste eine Kupfermarke als Nachweis tragen. Ein klassisches Beispiel für eine „Lenkungssteuer", mit der ein Verhalten gezielt verteuert werden sollte.

Quelle: Wikipedia – Liste nicht mehr erhobener Steuerarten

Mayen

Adresse

Westbahnhofstr. 11
56727 Mayen

Postfach 1363 , 56703 Mayen

Kontakt

Telefon 02651/70260
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02651/702626090

Finanzamtsnummer

2729

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56745

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bell

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Grundsteuer A 520%
Grundsteuer B 520%
Gewerbesteuer 410%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank