Finanzamt Bellingen

Die Gemeinde Bellingen im Westerwaldkreis, Rheinland-Pfalz, wird vom Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg betreut. Wenn Sie in Bellingen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung an dieses Finanzamt einreichen. Das Team dort steht Ihnen auch bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Themen wie Lohnsteuer gerne zur Seite. Zudem klärt es Sie über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen sowie über die Ausstellung von Steuerbescheiden auf. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann jedoch dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Ihre steuerlichen Belange zuständig wird. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, empfehlen wir Ihnen, unseren Finanzamt-Finder zu nutzen. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen auf einen Blick.

Bellingen im Überblick

Einwohner 9.358 4.801 männlich
4.557 weiblich
Fläche 60,0 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Zwei Steuern tragen mehr als die Hälfte

Von den knapp 40 Steuerarten in Deutschland bringen allein die Umsatzsteuer (2024: 302 Mrd. Euro) und die Lohnsteuer (249 Mrd. Euro) den Löwenanteil – zusammen rund 60 Prozent des gesamten Steueraufkommens.

Quelle: Destatis – Steuereinnahmen 2024

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56459

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bellingen

?
Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank