Finanzamt Bempflingen

Die Gemeinde Bempflingen im Kreis Esslingen, Baden-Württemberg, hat das Finanzamt Nürtingen als zuständige Behörde. Wenn Sie in Bempflingen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, sind Sie hier genau richtig. Das Finanzamt bietet Ihnen Unterstützung bei der steuerlichen Veranlagung und beantwortet gerne Fragen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden. Beachten Sie die Fristen, um Ihre Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, steht Ihnen unser Finanzamt-Finder zur Verfügung. Bedenken Sie auch, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus zu einem Wechsel des Finanzamtes führen kann. Die Mitarbeiter des Finanzamts Nürtingen sind darauf spezialisiert, Ihnen in allen steuerlichen Belangen behilflich zu sein.

Bempflingen im Überblick

Einwohner 386 189 männlich
197 weiblich
Fläche 4,3 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Faktencheck: Bezahlt die Sektsteuer „noch immer" die Kaiser-Flotte?

Der populäre Spruch, mit der Sektsteuer werde „bis heute die Kaiser-Flotte bezahlt", ist ein Mythos. Die Flotte gibt es seit über 100 Jahren nicht mehr, die Einnahmen fließen in den allgemeinen Bundeshaushalt. Die Steuer wurde 1933 sogar auf null gesenkt und erst 1939 wieder aktiviert – ein Lehrstück dafür, dass Steuern, einmal eingeführt, selten wieder verschwinden.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Nürtingen

Adresse

Sigmaringer Str. 15
72622 Nürtingen

Postfach 1309 , 72603 Nürtingen

Kontakt

Telefon 07022/7090
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07022/709-120

Finanzamtsnummer

2874

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

KREISSPARKASSE ESSLINGEN-NUERTINGEN

IBAN: DE53611500200048200130

BIC: ESSLDE66XXX

Zuständig für Postleitzahlen

72658

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bempflingen

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank