Finanzamt Bennhausen

Bennhausen, eine kleine Gemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Worms-Kirchheimbolanden. Wenn Sie in Bennhausen wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Worms-Kirchheimbolanden der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Unterstützung zu Themen wie steuerlicher Veranlagung und Lohnsteuer. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Fristen zur Einreichung Ihrer Steuererklärung zu informieren, um unangenehme Nachzahlungen zu vermeiden. Das Finanzamt steht Ihnen zudem bei Fragen zu Steuerbescheiden und der Einreichung von Belegen zur Verfügung. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, können Sie auch unseren Finanzamt-Finder nutzen. Beachten Sie, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt.

Bennhausen im Überblick

Einwohner 5.722 2.807 männlich
2.915 weiblich
Fläche 8,4 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Wer Licht wollte, musste zahlen: die Fenstersteuer

In England und Teilen Europas wurde im 17. bis 19. Jahrhundert die Anzahl der Fenster eines Hauses besteuert. Die Folge: Viele Menschen mauerten ihre Fenster zu, um Steuern zu sparen, und lebten lieber im Dunkeln – mit gesundheitlichen Folgen wie Rachitis.

Quelle: Finanzfüchse Sachsen – Kuriose Steuern

Worms-Kirchheimbolanden

Adresse

Karlsplatz 6
67549 Worms

Kontakt

Telefon 06241/30460
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06241 3046-65700

Finanzamtsnummer

2744

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

67808

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bennhausen

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 434%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank