Finanzamt Benningen am Neckar

Die Gemeinde Benningen am Neckar, die im Kreis Ludwigsburg liegt, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ludwigsburg in Baden-Württemberg. Bei der Einreichung Ihrer Einkommensteuererklärung sind die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen gerne behilflich. Darüber hinaus beantworten sie Ihre Fragen zur steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen für die Einreichung Ihrer Steuererklärung einzuhalten, um unerwünschte Verzögerungen zu vermeiden. Sie können unsere Finanzamt-Suchfunktion verwenden, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus eine Änderung des zuständigen Finanzamts nach sich ziehen kann. Ihre Belege sollten fristgerecht eingereicht werden, damit Ihr Steuerbescheid rechtzeitig erstellt werden kann. Das Finanzamt Ludwigsburg ist der richtige Ansprechpartner für die Bewohner von Benningen am Neckar.

Benningen am Neckar im Überblick

Einwohner 433 220 männlich
213 weiblich
Fläche 17,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Ludwigsburg

Adresse

Alt-Württemberg-Allee 40
71638 Ludwigsburg

Kontakt

Telefon 07141/180
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07141/182105

Finanzamtsnummer

2871

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE24600000000060401500

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

71724, 71726

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Benningen am Neckar

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Grundsteuer A 390%
Grundsteuer B 430%
Gewerbesteuer 390%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank