Finanzamt Berg

Berg im Kreis Ravensburg, Baden-Württemberg, gehört ebenfalls zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Ravensburg. Bewohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung bequem bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Neben der Einreichung von Steuererklärungen beantworten die Mitarbeiter des Finanzamts auch Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerfragen. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen im Auge zu behalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Wenn Sie planen, über die Gemeindegrenzen hinaus umzuziehen, denken Sie daran, dass sich dadurch auch Ihr zuständiges Finanzamt ändern könnte. Mithilfe unseres Finanzamt-Finders finden Sie schnell und unkompliziert heraus, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist und welche Belege Sie benötigen.

Berg im Überblick

Einwohner 2.739 1.309 männlich
1.430 weiblich
Fläche 27,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Rekord auf vier Pfoten: 430 Millionen Euro Hundesteuer

Die Einnahmen aus der Hundesteuer klettern Jahr für Jahr auf neue Rekorde: 2024 nahmen die Kommunen rund 430 Millionen Euro ein, nach 421 Millionen 2023. Im Zehnjahresvergleich ist das ein Plus von über 40 Prozent (2013: 299 Millionen).

Quelle: Destatis – Rekordeinnahmen Hundesteuer 2024

Ravensburg

Adresse

Broner Platz 12
88250 Weingarten

Postfach 4062 , 88219 Weingarten

Kontakt

Telefon 0751 403-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0751 403-303

Finanzamtsnummer

2877

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE10630000000065001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88276

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berg

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Grundsteuer A 320%
Grundsteuer B 320%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank