Finanzamt Berga

Berga, eine Gemeinde im Kreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamts Eisleben. Wenn Sie in Berga wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei Ihrem Finanzamt einreichen. Darüber hinaus erhalten Sie dort Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, sich über die gültigen Fristen zu informieren und alle erforderlichen Belege rechtzeitig bereitzustellen, um eine zügige Bearbeitung Ihrer Steuererklärung zu gewährleisten. Sollte es zu einem Umzug in eine andere Gemeinde kommen, kann es sein, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, nutzen Sie unseren praktischen Finanzamt-Finder. Die Mitarbeiter des Finanzamts Eisleben stehen Ihnen bei Ihren steuerlichen Anliegen gern zur Seite.

Berga im Überblick

Einwohner 1.664 865 männlich
799 weiblich
Fläche 25,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 73

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Eisleben

Adresse

Bahnhofsring 10
06295 Eisleben

Kontakt

Telefon 03475 725-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03475 725-4600

Finanzamtsnummer

3118

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eisleben

IBAN: DE49810000000080001508

BIC: MARKDEF1810

Zuständig für Postleitzahlen

06536

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berga

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 410%
Gewerbesteuer 351%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank