Finanzamt Bergatreute

In der Gemeinde Bergatreute, die zum Kreis Ravensburg in Baden-Württemberg gehört, ist das Finanzamt Ravensburg zuständig. Es unterstützt die Einwohner bei der Einreichung ihrer Einkommensteuererklärung sowie bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Unsicherheit kann bei der ganzen Thematik der Lohnsteuer und den notwendigen Belegen aufkommen. Das Finanzamt bietet hier klärende Informationen und Hilfe an, um die Steuerbescheide korrekt und fristgerecht abzuwickeln. Sollten Sie einen Umzug in eine andere Gemeinde planen, denken Sie daran, dass sich durch einen solchen Wechsel auch die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändern kann. Mit unserem Finanzamt-Finder können Sie schnell herausfinden, welches Finanzamt für Ihren neuen Wohnort zuständig ist, und erhalten alle Informationen, die Sie benötigen, um Ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen.

Bergatreute im Überblick

Einwohner 275 133 männlich
142 weiblich
Fläche 7,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 209

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Eine Milliarde Euro – nur aus Kaffee

Die deutsche Kaffeesteuer bringt dem Bund rund eine Milliarde Euro pro Jahr. Eine im 18. Jahrhundert eingeführte Abgabe sorgt also bis heute für Milliardeneinnahmen – beim morgendlichen Kaffee trinkt jeder ein Stück Steuergeschichte mit.

Quelle: Wikipedia – Kaffeesteuergesetz (Deutschland)

Ravensburg

Adresse

Broner Platz 12
88250 Weingarten

Postfach 4062 , 88219 Weingarten

Kontakt

Telefon 0751 403-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0751 403-303

Finanzamtsnummer

2877

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE10630000000065001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

88368

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bergatreute

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Grundsteuer A 400%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank