Finanzamt Bergheim

In der Gemeinde Bergheim, die im Kreis Neuburg-Schrobenhausen im Freistaat Bayern liegt, ist das Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg für alle steuerlichen Belange zuständig. Bewohner von Bergheim haben die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung direkt beim hiesigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zu Lohnsteuer oder zur Abgabe von Steuerbescheiden stehen Ihnen die Fachleute des Finanzamts zur Verfügung. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über Abgabefristen zu informieren, um eventuellen Nachteilen vorzubeugen. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu ermitteln. Bitte beachten Sie, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel Ihres zuständigen Finanzamts zur Folge hat. In Bergheim sind Sie in guten Händen, wenn es um steuerliche Angelegenheiten geht.

Bergheim im Überblick

Einwohner 1.995 1.015 männlich
980 weiblich
Fläche 28,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 215

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Umzug fürs Homeoffice? Finanzamt zahlt nicht mit

Wer in eine größere Wohnung zieht, um endlich ein Arbeitszimmer einzurichten, kann die Umzugskosten nicht absetzen. Der Bundesfinanzhof entschied 2025: Ein solcher Umzug zählt zur privaten Lebensführung – auch im Homeoffice-Zeitalter.

Quelle: Bundesfinanzhof, Az. VI R 3/23

Schrobenhausen m. ASt Neuburg

Adresse

Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen

Postfach 1269 , 86522 Schrobenhausen

Kontakt

Telefon 08252 918-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 08252 918-430

Finanzamtsnummer

9159

Öffnungszeiten

Servicezentrum:

Mo. 08.00 – 12.30 Uhr
Di. 08.00 – 12.30 Uhr
Mi. 08.00 – 12.30 Uhr
Do. 08.00 – 12.30 Uhr
Fr. 08.00 – 12.30 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Servicezentrum Neuburg: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: 08:00 bis 13:00 Uhr, Donnerstag: 11:00 bis 16:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung:
www.elster.de/eportal/uebersichtservicezentren
oder telefonisch: 08252/918-404

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE24700000000072101505

BIC: MARKDEF1700

Zuständig für Postleitzahlen

86673

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bergheim

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Grundsteuer A 310%
Grundsteuer B 310%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank