Finanzamt Berghülen

Berghülen, im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg gelegen, hat das Finanzamt Ulm als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie in Berghülen wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt bei diesem Finanzamt einreichen. Die Experten dort stehen bereit, um Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zu Lohnsteuerangelegenheiten zu beantworten. Es ist wichtig, die Fristen zur Einreichung von Steuerunterlagen im Blick zu behalten, um Fristversäumnisse zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass möglicherweise ein anderes Finanzamt für Ihre Steuerangelegenheiten zuständig ist. Um das richtige Finanzamt für Ihren Wohnort zu finden, verwenden Sie unsere hilfreiche Suchfunktion. Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung bietet das Finanzamt Ulm Unterstützung bei der Zusammenstellung aller erforderlichen Belege.

Berghülen im Überblick

Einwohner 622 309 männlich
313 weiblich
Fläche 10,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Merz und der Bierdeckel – heute im Museum

In 2003 versprach Friedrich Merz eine Steuererklärung, die „auf einen Bierdeckel" passt. Der Original-Bierdeckel liegt heute im Haus der Geschichte in Bonn – neben Jens Lehmanns WM-Spickzettel. Merz selbst räumte später ein: „obwohl die Rechnung falsch ist".

Quelle: Haus der Geschichte

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89143, 89180

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berghülen

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 330%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank