Finanzamt Berglicht

In der Gemeinde Berglicht, die im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz liegt, kümmert sich das Finanzamt Wittlich um die steuerlichen Belange der Bürger. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und sich Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung holen. Achten Sie auf die Fristen, die für die Einreichung der Steuererklärungen gelten, um eventuelle Strafen zu vermeiden. Das Finanzamt steht Ihnen auch bei Fragen zur Lohnsteuer sowie zur Einsichtnahme in Ihre Steuerbescheide zur Verfügung. Ein Umzug innerhalb von Rheinland-Pfalz kann bedeuten, dass Ihr zuständiges Finanzamt wechselt. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell zu ermitteln, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist.

Berglicht im Überblick

Einwohner 479 245 männlich
234 weiblich
Fläche 7,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Pferdesteuer: nur noch eine einzige Gemeinde

2013 führten vier hessische Kommunen eine Pferdesteuer ein (Vorreiter: Bad Sooden-Allendorf, 200 €/Pferd/Jahr). Nach Protesten der Reiter ruderten fast alle zurück – heute erhebt sie bundesweit nur noch die Gemeinde Schlangenbad.

Quelle: Wikipedia – Pferdesteuer

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54426

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berglicht

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank