Finanzamt Bergweiler

Bergweiler, eine Gemeinde im Landkreis Bernkastel-Wittlich in Rheinland-Pfalz, gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Wittlich. Hier haben die Einwohner die Möglichkeit, ihre Einkommensteuererklärung einzureichen und sich über alle Aspekte der steuerlichen Veranlagung zu informieren. Es ist wichtig, die Fristen zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen zu beachten, um mögliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden. Das Finanzamt Wittlich hilft Ihnen auch bei Fragen zu Lohnsteuer und der Einsichtnahme in Steuerbescheide. Denken Sie daran, dass ein Umzug über die Grenzen der Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Unser Finanzamt-Finder hilft Ihnen dabei, das richtige Finanzamt für Ihre neue Adresse zu finden.

Bergweiler im Überblick

Einwohner 1.495 768 männlich
727 weiblich
Fläche 5,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54518

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bergweiler

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank