Finanzamt Berkoth

In der Gemeinde Berkoth, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm für steuerliche Angelegenheiten zuständig. Bürger von Berkoth können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt informiert ebenso über Fristen und die korrekte Einreichung von Belegen, was für eine reibungslose Bearbeitung Ihrer Steuerangelegenheiten entscheidend ist. Um festzustellen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort verantwortlich ist, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Das Finanzamt Bitburg-Prüm steht den Einwohnern von Berkoth als verlässlicher Partner in allen Fragen rund um die Lohnsteuer und Steuerbescheide zur Seite.

Berkoth im Überblick

Einwohner 529 271 männlich
258 weiblich
Fläche 7,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Kaffee wird besteuert – aber nur geröstet

Deutschland erhebt eine eigene Kaffeesteuer (2,19 Euro je Kilo Röstkaffee, 4,78 Euro je Kilo löslicher Kaffee) – weltweit machen das nur noch wenige Länder wie Belgien und Dänemark. Kurios: Rohe, ungeröstete Kaffeebohnen sind steuerfrei; erst das Rösten macht den Kaffee steuerpflichtig.

Quelle: Zoll – Kaffeesteuer

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54649, 54673

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berkoth

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Grundsteuer A 500%
Grundsteuer B 500%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank