Finanzamt Bermatingen

In der Gemeinde Bermatingen, im Bodenseekreis in Baden-Württemberg, ist das Finanzamt Überlingen (Bodensee) zuständig. Für die Einwohner von Bermatingen ist es wichtig, ihre Einkommensteuererklärung ordnungsgemäß beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer finden Sie hier kompetente Ansprechpartner. Auch Informationen über Fristen und die benötigten Belege erhalten Sie aus erster Hand. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise bedeutet, dass sich Ihr zuständiges Finanzamt ändert. Um schnell und unkompliziert herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder.

Bermatingen im Überblick

Einwohner 639 331 männlich
308 weiblich
Fläche 3,2 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 205

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Geld stinkt nicht" – die römische Urinsteuer

Der römische Kaiser Vespasian (69–79 n. Chr.) erhob eine Steuer auf Urin aus öffentlichen Latrinen, der zum Gerben und Wäschewaschen begehrt war. Als sein Sohn die schmutzige Geldquelle kritisierte, hielt Vespasian ihm eine Münze unter die Nase – daher stammt der bis heute geflügelte Satz „Pecunia non olet" („Geld stinkt nicht").

Quelle: Wikipedia – Pecunia non olet

Überlingen (Bodensee)

Adresse

Mühlenstr. 28
88662 Überlingen

Kontakt

Telefon 07551 836-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07551 836-299

Finanzamtsnummer

2887

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

SPARKASSE BODENSEE

IBAN: DE61690500010024983322

BIC: SOLADES1KNZ

Zuständig für Postleitzahlen

88697

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bermatingen

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Grundsteuer A 340%
Grundsteuer B 340%
Gewerbesteuer 360%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank