Finanzamt Bermersheim vor der Höhe

Bermersheim vor der Höhe ist eine Gemeinde im Kreis Alzey-Worms in Rheinland-Pfalz und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Bingen-Alzey. Einwohner dieser Gemeinde können ihre Einkommensteuererklärung dort einreichen und finden Unterstützung bei allen Fragen rund um die steuerliche Veranlagung. Auch zur Lohnsteuer und den relevanten Fristen gibt Ihnen das Finanzamt wertvolle Informationen. Es ist wichtig, rechtzeitig Ihre Unterlagen einzureichen, da ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamtes zur Folge hat. Über unsere Finanzamt-Suchfunktion können Sie schnell die für Ihren neuen Wohnort zuständige Behörde finden. Das Finanzamt Bingen-Alzey berät die Bürger von Bermersheim vor der Höhe umfassend und sorgt dafür, dass alle steuerlichen Fristen eingehalten werden.

Bermersheim vor der Höhe im Überblick

Einwohner 2.390 1.173 männlich
1.217 weiblich
Fläche 6,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 198

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Bingen-Alzey

Adresse

Rochusallee 10
55411 Bingen

Kontakt

Telefon 06721/7060
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06721/70614080

Finanzamtsnummer

2708

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

55234

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bermersheim vor der Höhe

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank