Finanzamt Bernau bei Berlin

Die Stadt Bernau bei Berlin im Kreis Barnim gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamts Eberswalde. Hier können die Bürgerinnen und Bürger ihre Einkommensteuererklärung sowohl persönlich als auch online einreichen. Bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, Lohnsteuer oder auch bei der Einsichtnahme in Steuerbescheide stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen hilfreich zur Seite. Es ist wichtig, alle relevanten Fristen im Blick zu behalten, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Ein Umzug über die Gemeindegrenzen kann dazu führen, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um schnell und unkompliziert zu überprüfen, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Eberswalde bietet Ihnen kompetente Beratung und Unterstützung in allen steuerlichen Angelegenheiten.

Bernau bei Berlin im Überblick

Einwohner 44.597 21.558 männlich
23.039 weiblich
Fläche 104,2 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 59

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Eberswalde

Adresse

Tramper Chaussee 5
16225 Eberswalde

Kontakt

Telefon 03334 275-4000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3065

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Eberswalde

IBAN: DE22100000000017001501

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

16311, 16321

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernau bei Berlin

?
Grundsteuer A 200%
Grundsteuer B 400%
Gewerbesteuer 350%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

Weitere Gemeinde vergleichen

Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank