Finanzamt Bernau im Schwarzwald

Bernau im Schwarzwald, im Kreis Waldshut, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen betreut. Als Einwohner dieser Gemeinde können Sie Ihre Einkommensteuererklärung direkt einreichen und erhalten Unterstützung bei allen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Das Finanzamt bietet umfassende Informationen zu Lohnsteuer, Fristen und Steuerbescheiden. Es ist wichtig zu beachten, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts nach sich zieht. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Das Finanzamt Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen steht bereit, um Ihnen bei der Klärung von Belegen und anderen steuerlichen Anliegen zu helfen.

Bernau im Schwarzwald im Überblick

Einwohner 327 158 männlich
169 weiblich
Fläche 8,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 208

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Absetzbar?

Schmiergeld war früher steuerlich absetzbar

Bis Ende der 1990er-Jahre konnten deutsche Unternehmen Bestechungs- und Schmiergelder als „nützliche Aufwendungen" steuerlich als Betriebsausgaben absetzen. Erst mit Gesetzesänderungen ab 1999 und vollständig ab 2002 wurde dieser Abzug abgeschafft.

Quelle: Haufe – Schmiergelder als Betriebsausgaben?

Waldshut-Tiengen Außenstelle Bad Säckingen

Adresse

Werderstr. 5
79713 Bad Säckingen

Kontakt

Telefon 07761 566-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07761 566-126

Finanzamtsnummer

2816

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA ↑:

Hinweis

Nur Besucheradresse der Außenstelle! Postanschrift = Bahnhofstr. 11, 79761 Waldshut-Tiengen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE81680000000068301501

BIC: MARKDEF1680

Zuständig für Postleitzahlen

79872

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernau im Schwarzwald

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 370%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank