Finanzamt Berne

In der Gemeinde Berne, die zum Kreis Wesermarsch in Niedersachsen gehört, ist das Finanzamt Nordenham zuständig. Wenn Sie in Berne wohnen, können Sie Ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt Nordenham einreichen. Außerdem stehen die Mitarbeiter des Finanzamts Ihnen bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung, zur Lohnsteuer oder zu Ihren Steuerbescheiden zur Verfügung. Eine rechtzeitige Abgabe Ihrer Steuererklärung ist wichtig, um mögliche Verzögerungen zu vermeiden. Sollten Sie Belege benötigen oder Fragen zur Einreichung haben, ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Achten Sie darauf, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt für Sie zuständig wird. Wenn Sie sichergehen möchten, an welches Finanzamt Sie sich in Zukunft wenden sollten, können Sie auch unseren Finanzamt-Finder nutzen.

Berne im Überblick

Einwohner 7.053 3.612 männlich
3.441 weiblich
Fläche 85,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 28

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Sekt-Steuer für eine längst versunkene Flotte

Die Schaumweinsteuer wurde 1902 von Kaiser Wilhelm II. eingeführt, um den Aufbau der kaiserlichen Kriegsflotte mitzufinanzieren. Bis heute zahlt man auf jede Flasche Sekt rund 1,02 Euro extra – allein 2019 brachte das dem Staat 377 Millionen Euro.

Quelle: Wikipedia – Schaumweinsteuer

Nordenham

Adresse

Plaatweg 1
26954 Nordenham

Postfach 1264 , 26942 Nordenham

Kontakt

Telefon 04731 870-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2363

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 08.00 – 12.00 Uhr
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

LANDESSPARKASSE ZU OLDENBURG

Kontoinhaber: Finanzamt Nordenham

IBAN: DE81280501000063417000

BIC: SLZODE22XXX

Zuständig für Postleitzahlen

27802, 27804

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berne

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Grundsteuer A 450%
Grundsteuer B 450%
Gewerbesteuer 440%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank