Finanzamt Bernhardswald

In der Gemeinde Bernhardswald, die sich im Kreis Regensburg im Freistaat Bayern befindet, ist das Finanzamt Regensburg für die steuerlichen Belange der Bürger zuständig. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und erhalten Unterstützung bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Auch Informationen zu Lohnsteuer und Steuerbescheiden sind hier verfügbar. Es ist ratsam, die Einreichungsfristen zur Einkommensteuererklärung im Blick zu behalten, um eventuelle Probleme zu vermeiden. Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde könnte sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern. Mit unserer Finanzamt-Suchfunktion können Sie einfach herausfinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. So bleiben Sie immer gut informiert über Ihre steuerlichen Verpflichtungen in Bernhardswald.

Bernhardswald im Überblick

Einwohner 5.366 2.675 männlich
2.691 weiblich
Fläche 71,8 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 232

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Der „Soli": geplant für ein Jahr, geblieben für Jahrzehnte

Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt und war ursprünglich auf nur ein Jahr befristet – finanziert werden sollten u.a. deutsche Lasten aus dem Zweiten Golfkrieg. 1993 und 1994 wurde er gar nicht erhoben, ab 1995 dann unbefristet zur Finanzierung der deutschen Einheit – und er existiert bis heute.

Quelle: bpb – 30 Jahre Solidaritätszuschlag

Regensburg

Adresse

Galgenbergstr. 31
93053 Regensburg

Kontakt

Telefon 0941 5024-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0941 5024-1199

Finanzamtsnummer

9244

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.00 Uhr
Di. 07.30 – 15.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 17.30 Uhr
Fr. 07.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

BAYERISCHE LANDESBANK, MUENCHEN

Kontoinhaber: Freistaat Bayern

IBAN: DE32700500000004360467

BIC: BYLADEMMXXX

Zuständig für Postleitzahlen

93170

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernhardswald

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank