Finanzamt Bernsdorf

Die Stadt Bernsdorf im Kreis Bautzen im Freistaat Sachsen hat das Finanzamt Hoyerswerda als zuständige Behörde für steuerliche Angelegenheiten. Wenn Sie in Bernsdorf wohnen und Ihre Einkommensteuererklärung einreichen möchten, ist das Finanzamt Hoyerswerda der richtige Ansprechpartner. Hier erhalten Sie auch Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung und zur Lohnsteuer. Es ist wichtig, die Fristen im Blick zu behalten, um Probleme mit Ihren Steuerbescheiden zu vermeiden. Sollten Sie in eine andere Gemeinde umziehen, beachten Sie, dass sich damit auch das zuständige Finanzamt ändern kann. Um einfach und schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihre neue Adresse zuständig ist, können Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion nutzen. So sind Sie bestens informiert und können Ihre steuerlichen Pflichten unkompliziert erfüllen.

Bernsdorf im Überblick

Einwohner 6.242 3.104 männlich
3.138 weiblich
Fläche 59,9 km²
Gemeindetyp Stadt
Bundestagswahlkreis 155

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die Reichsfluchtsteuer – aus der Demokratie missbraucht

Die Reichsfluchtsteuer (25 % des Vermögens) wurde 1931 von der Regierung Brüning gegen Kapitalflucht eingeführt – nicht von den Nazis. Das NS-Regime nutzte sie jedoch zur Ausplünderung jüdischer Auswanderer: Von insgesamt rund 941 Mio. Reichsmark stammten über 90 % von rassistisch Verfolgten.

Quelle: LTO

Hoyerswerda

Adresse

Pforzheimer Platz 1
02977 Hoyerswerda

Postfach 1162 , 02961 Hoyerswerda

Kontakt

Telefon 03571 460-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 03571 460-1050

Finanzamtsnummer

3213

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. 07.30 – 15.30 Uhr
Di. 07.30 – 17.00 Uhr
Mi. 07.30 – 13.00 Uhr
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. 07.30 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Hoyerswerda

IBAN: DE81860000000086001527

BIC: MARKDEF1860

Zuständig für Postleitzahlen

02994

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernsdorf

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Grundsteuer A 300%
Grundsteuer B 380%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank