Finanzamt Bernstadt

Die Gemeinde Bernstadt gehört ebenfalls zum Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg und ist dem Finanzamt Ulm zugeordnet. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung direkt beim Finanzamt einreichen und erhalten Unterstützung bei jeglichen Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist ratsam, sich über die Fristen zur Einreichung von Unterlagen zu informieren, um mögliche Versäumnisse zu vermeiden. Sollten Sie über einen Umzug nachdenken, beachten Sie bitte, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde dazu führen kann, dass ein anderes Finanzamt zuständig wird. Nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt herauszufinden. Das Finanzamt Ulm hilft Ihnen zudem bei der Organisation und Einreichung aller notwendigen Belege für Ihre Steuererklärung.

Bernstadt im Überblick

Einwohner 392 194 männlich
198 weiblich
Fläche 3,9 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 210

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Türkensteuer" – Krieg gegen die Osmanen auf Pump

Vom 15. bis 18. Jahrhundert finanzierte das Heilige Römische Reich die Abwehr der Osmanen über die „Türkensteuer" (auch „Türkenpfennig" oder „Gemeiner Pfennig"). Der Kaiser durfte sie nicht einfach erheben, sondern musste die Reichsstände auf den Reichstagen darum bitten.

Quelle: regionalgeschichte.net

Ulm

Adresse

Wagnerstr. 2
89077 Ulm

Postfach 1860 , 89008 Ulm

Kontakt

Telefon 0731/1030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0731/103800

Finanzamtsnummer

2888

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE13630000000063001500

BIC: MARKDEF1630

Zuständig für Postleitzahlen

89182

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernstadt

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Grundsteuer A 330%
Grundsteuer B 350%
Gewerbesteuer 340%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank