Finanzamt Bernstorf

Die Gemeinde Bernstorf im Kreis Nordwestmecklenburg, Bundesland Mecklenburg-Vorpommern, ist dem Finanzamt Wismar zugeordnet. Bürger von Bernstorf können ihre Einkommensteuererklärung bei diesem Finanzamt einreichen und erhalten bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung kompetente Unterstützung. Die Mitarbeiter des Finanzamts klären Sie über die erforderlichen Unterlagen und Fristen auf, die für die Einreichung Ihrer Steuererklärung wichtig sind. Ein Umzug in eine andere Gemeinde kann dazu führen, dass sich die Zuständigkeit Ihres Finanzamts ändert. Um sicherzustellen, dass Sie alle steuerlichen Informationen erhalten, nutzen Sie am besten unsere Finanzamt-Suchfunktion, um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden.

Bernstorf im Überblick

Einwohner 368 192 männlich
176 weiblich
Fläche 17,6 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 13

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Bayern und das Bier-Sonderrecht

Die Biersteuer ist eine deutsche Kuriosität: Sie wird vom Zoll (einer Bundesbehörde) verwaltet, ihr Aufkommen steht aber den Bundesländern zu. Bayern bestand bei der Schaffung des Grundgesetzes ausdrücklich auf dieser Sonderregelung.

Quelle: Destatis – Verbrauchsteuern

Wismar

Adresse

Philosophenweg 1
23970 Wismar

Kontakt

Telefon 0385 588-50000
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0385 588-50300

Finanzamtsnummer

4080

Öffnungszeiten

Zentrale Informations- und Annahmestelle (ZIA):

Mo. 09.00 – 12.00 Uhr
Di. 09.00 – 12.00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09.00 – 12.00 Uhr
Fr. 09.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Telefonsprechzeiten: Mo: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Di: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Do: 09:00-12:00, 13:00-15:00 Fr: 09:00-12:00

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Wismar

IBAN: DE80130000000014001516

BIC: MARKDEF1130

Zuständig für Postleitzahlen

23936

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bernstorf

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Grundsteuer A 360%
Grundsteuer B 480%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank