Finanzamt Berod bei Hachenburg

Berod bei Hachenburg, gelegen im Kreis Altenkirchen (Westerwald) in Rheinland-Pfalz, fällt unter die Zuständigkeit des Finanzamtes Altenkirchen-Hachenburg. Hier können die Bürger ihre Einkommensteuererklärung bequem einreichen und sich bei Fragen zur Lohnsteuer oder zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege fristgerecht vorzulegen, um eventuelle Verzögerungen zu vermeiden. Wenn Sie planen, innerhalb Deutschlands umzuziehen, sollten Sie beachten, dass dies möglicherweise Auswirkungen auf Ihre zuständige Finanzbehörde hat. Um das richtige Finanzamt für Ihre Bedürfnisse in Berod bei Hachenburg zu finden, nutzen Sie einfach unseren Finanzamt-Finder. Dieser bietet Ihnen eine unkomplizierte Möglichkeit, den richtigen Ansprechpartner zu ermitteln.

Berod bei Hachenburg im Überblick

Einwohner 5.155 2.533 männlich
2.622 weiblich
Fläche 12,7 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 267

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Bettensteuer – auch für Dienstreisende

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2022 die kommunale Übernachtungssteuer („Bettensteuer") in Hamburg, Bremen und Freiburg für verfassungsgemäß – und erlaubte ausdrücklich, sie auch von Geschäftsreisenden zu erheben. Damit kippte es eine bis dahin geltende Ausnahme.

Quelle: Bundesverfassungsgericht

Altenkirchen-Hachenburg

Adresse

Frankfurter Str. 21
57610 Altenkirchen

Postfach 1260 , 57602 Altenkirchen

Kontakt

Telefon 02681/860
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02681/8610090

Finanzamtsnummer

2702

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

57614

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berod bei Hachenburg

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 420%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank