Finanzamt Berod bei Wallmerod

In der Gemeinde Berod bei Wallmerod, die im Westerwaldkreis in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Montabaur-Diez zuständig. Dies bedeutet, dass Bewohner von Berod bei Wallmerod ihre Einkommensteuererklärung direkt an dieses Finanzamt einreichen können. Ihre Ansprechpartner dort helfen Ihnen mit Fragen zur Lohnsteuer und zur steuerlichen Veranlagung. Auch bei der Einhaltung von Fristen und der Klärung von Steuerbescheiden stehen Ihnen die Mitarbeiter zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann. Wenn Sie sicherstellen möchten, an welches Finanzamt Sie sich wenden sollten, nutzen Sie einfach unsere praktische Finanzamt-Suchfunktion, um gezielt Informationen für Ihren Wohnort zu erhalten.

Berod bei Wallmerod im Überblick

Einwohner 902 468 männlich
434 weiblich
Fläche 13,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 292

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Den Polizeihund von der Steuer absetzen

Ein Polizei-Hundeführer, der seinen Diensthund (Schutz- und Sprengstoffspürhund) zuhause versorgen musste, darf die Kosten dafür voll als Werbungskosten absetzen. Der Bundesfinanzhof urteilte: Hundeführer und Diensthund bilden eine „funktionale Einheit".

Quelle: Bundesfinanzhof

Montabaur-Diez

Adresse

Koblenzer Str. 15
56410 Montabaur

Postfach 1461 , 56404 Montabaur

Kontakt

Telefon 02602/1210
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 02602/12127099

Finanzamtsnummer

2730

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

56414

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berod bei Wallmerod

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Grundsteuer A 345%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank