Finanzamt Bersteland

Die Gemeinde Bersteland im Kreis Dahme-Spreewald in Brandenburg fällt unter das Finanzamt Königs Wusterhausen. Einwohner von Bersteland können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten kompetente Antworten auf Fragen zur steuerlichen Veranlagung oder zur Lohnsteuer. Es ist ratsam, sich im Vorfeld über Fristen zur Einreichung von Steuererklärungen zu informieren und alle notwendigen Belege rechtzeitig bereitzustellen. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich die Zuständigkeit des Finanzamts ändern. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist, nutzen Sie am besten unsere praktische Finanzamt-Finder-Funktion.

Bersteland im Überblick

Einwohner 846 420 männlich
426 weiblich
Fläche 29,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 62

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

„Notopfer Berlin" – die Briefmarken-Pflichtsteuer

Von 1948 bis 1956 musste auf fast jeden Brief in Westdeutschland zusätzlich eine 2-Pfennig-Marke „Notopfer Berlin" geklebt werden – eine Sondersteuer zugunsten des blockierten West-Berlin. Rund 20,7 Milliarden dieser Marken wurden gedruckt; sie brachten Milliarden ein.

Quelle: Tagesspiegel

Königs Wusterhausen

Adresse

Max-Werner-Straße 9
15711 Königs Wusterhausen

Kontakt

Telefon 03375 275-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

3049

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Königs Wusterhausen

IBAN: DE61100000000016001505

BIC: MARKDEF1100

Zuständig für Postleitzahlen

15910

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bersteland

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Grundsteuer A 690%
Grundsteuer B 405%
Gewerbesteuer 300%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank