Finanzamt Berumbur

Berumbur ist eine Gemeinde im Kreis Aurich, Niedersachsen, und gehört zum Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Emden-Norden. Hier können Sie Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung auf die Expertise des Finanzamtes zählen. Das Finanzamt hilft Ihnen gerne bei Themen wie Lohnsteuer, Fristen und benötigten Steuerbescheiden weiter. Nutzen Sie auch unseren Finanzamt-Finder, um schnell herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort zuständig ist. Vergessen Sie nicht, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus Änderungen hinsichtlich Ihres zuständigen Finanzamtes nach sich ziehen kann. Das Team des Finanzamtes Emden-Norden steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, um Ihre steuerlichen Angelegenheiten zu klären.

Berumbur im Überblick

Einwohner 2.688 1.314 männlich
1.374 weiblich
Fläche 6,4 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 24

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Kurios & aktuell

Jagen ist teurer als Angeln – findet das Gericht

Die Jagdsteuer ist eine kommunale Luxussteuer, die Fischereisteuer wird faktisch nirgends mehr erhoben. Als ein Jäger gegen diese Ungleichheit klagte, blieb es bei der Steuer: Jagen gilt als luxuriöser als Angeln. 2016 brachten beide Steuern bundesweit nur rund 9 Mio. Euro.

Quelle: Wikipedia – Jagdsteuer (Deutschland)

Emden-Norden

Adresse

Ringstr. 5
26721 Emden

Postfach 1553 , 26695 Emden

Kontakt

Telefon 04921 934-0
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland

Finanzamtsnummer

2358

Öffnungszeiten

Servicestelle:

Mo. geschlossen
Di. 08.00 – 12.00 Uhr
Mi. 08.00 – 12.00 Uhr
Do. 08.00 – 12.00 Uhr
Fr. 08.00 – 12.00 Uhr
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Hinweis

Emden-Norden

Bankverbindung

SPARKASSE EMDEN

Kontoinhaber: Finanzamt Emden-Norden

IBAN: DE05284500000000000026

BIC: BRLADE21EMD

Zuständig für Postleitzahlen

26524

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Berumbur

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Grundsteuer A 420%
Grundsteuer B 440%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank