Finanzamt Bescheid

In der Gemeinde Bescheid, die zum Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz gehört, ist das Finanzamt Trier ansprechbar. Die Bürger können hier ihre Einkommensteuererklärung einreichen und erhalten Hilfe bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung. Es ist wichtig, alle notwendigen Belege und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Das Finanzamt informiert Sie zudem über Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten. Um herauszufinden, welches Finanzamt für Ihren Wohnort der richtige Ansprechpartner ist, nutzen Sie unseren Finanzamt-Finder. Denken Sie daran, dass ein Umzug in eine andere Gemeinde möglicherweise einen Wechsel des zuständigen Finanzamts zur Folge haben kann, was es ratsam macht, sich frühzeitig über neue Ansprechpartner zu informieren.

Bescheid im Überblick

Einwohner 408 203 männlich
205 weiblich
Fläche 11,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 199

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Zahlen & Fakten

Steueroase Monheim: nur 250 % Hebesatz

Die Stadt Monheim am Rhein lockt mit einem Gewerbesteuer-Hebesatz von nur 250 % – einem der niedrigsten Deutschlands (Bundesschnitt ~360 %). Das Konzept hat die einst hochverschuldete Stadt zur reichen Kommune gemacht und sich zum bundesweit diskutierten Modell entwickelt.

Quelle: Handelsblatt

Trier

Adresse

Hubert-Neuerburg-Str. 1
54290 Trier

Postfach 1760 , 54207 Trier

Kontakt

Telefon 0651/93600
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 0651/936034900

Finanzamtsnummer

2742

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 07.30 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 07.30 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54413

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bescheid

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Grundsteuer A 350%
Grundsteuer B 465%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank