Finanzamt Besigheim

Besigheim, Stadt im Kreis Ludwigsburg, Baden-Württemberg, wird vom Finanzamt Bietigheim-Bissingen betreut. Für die Einwohner von Besigheim ist das Finanzamt ein wichtiger Ansprechpartner, wenn es darum geht, die Einkommensteuererklärung einzureichen oder Fragen zur steuerlichen Veranlagung zu klären. Hier erhalten Sie auch Informationen zur Lohnsteuer, zu Fristen und zu Steuerbescheiden. Nutzen Sie unsere Finanzamt-Suchfunktion, um sich über das zuständige Finanzamt zu informieren. Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus kann sich Ihr zuständiges Finanzamt ändern, weshalb eine rechtzeitige Überprüfung wichtig ist. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Belege pünktlich eingereicht werden, um eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen. Das Finanzamt in Bietigheim-Bissingen steht den Bürgern von Besigheim für alle steuerlichen Anliegen zur Verfügung.

Besigheim im Überblick

Einwohner 72 39 männlich
33 weiblich
Fläche 4,5 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 201

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Vor Gericht

Auch die Liebe zahlt Steuern

Die Rechtsprechung stellte schon früh klar: Einkünfte aus Prostitution sind steuerpflichtig. Lange galten sie als „sonstige Einkünfte"; heute werden sie regulär besteuert – getreu dem römischen Grundsatz, dass Geld nicht stinkt.

Quelle: LTO – BFH zur Besteuerung der Sexarbeit

Bietigheim-Bissingen

Adresse

Kronenbergstr. 13
74321 Bietigheim-Bissingen

Kontakt

Telefon 07142/5900
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 07142/590199

Finanzamtsnummer

2855

Öffnungszeiten

Siehe oben, Homepage des FA:

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

IBAN: DE94600000000060401501

BIC: MARKDEF1600

Zuständig für Postleitzahlen

74349, 74350, 74351, 74354

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Besigheim

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Grundsteuer A 465%
Grundsteuer B 485%
Gewerbesteuer 400%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank