Finanzamt Bettenfeld

In der Gemeinde Bettenfeld im Kreis Bernkastel-Wittlich, Rheinland-Pfalz, ist das Finanzamt Wittlich zuständig. Wenn Sie in Bettenfeld wohnen, können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen oder sich bei Fragen zur steuerlichen Veranlagung beraten lassen. Das Finanzamt bietet wertvolle Informationen zu Lohnsteuerfragen, wichtigen Fristen und den notwendigen Belegen zur Erstellung Ihrer Steuerunterlagen. Zu den Dienstleistungen gehört auch die Klärung von Unstimmigkeiten in Steuerbescheiden. Um sicherzustellen, dass Sie bei Fragen an die richtige Stelle wenden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion. Eine wichtige Anmerkung: Bei einem Umzug über die Gemeindegrenzen hinweg können neue Zuständigkeiten entstehen, was Ihre steuerlichen Belange beeinflussen könnte.

Bettenfeld im Überblick

Einwohner 70 41 männlich
29 weiblich
Fläche 5,0 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 197

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

💡 Steuer-Fun-Fact · Steuergeschichte

Die „Aachener Kaffeefront" – Schmuggelkrieg um die Kaffeesteuer

Weil Kaffee wegen der Steuer bis 1953 in Deutschland fast dreimal so teuer war wie in Belgien, entstand an der Eifelgrenze die größte Kaffee-Schmuggelzone der Welt. Zwischen 1946 und 1952 wurden dabei 31 Schmuggler und zwei Zöllner erschossen – einmal setzten Schmuggler sogar gestohlene Panzer ein.

Quelle: roastmarket

Wittlich

Adresse

Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich

Postfach 1240 , 54502 Wittlich

Kontakt

Telefon 06571/95360
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06571/953613400

Finanzamtsnummer

2743

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Finanzamt Idar-Oberstein

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54533

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bettenfeld

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Grundsteuer A 334%
Grundsteuer B 388%
Gewerbesteuer 375%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank