Finanzamt Bettingen

In der Gemeinde Bettingen, die im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz liegt, ist das Finanzamt Bitburg-Prüm für alle steuerlichen Anliegen zuständig. Als Einheimischer in Bettingen können Sie hier Ihre Einkommensteuererklärung einreichen und auf kompetente Beratung zu Fragen der steuerlichen Veranlagung und Lohnsteuer zurückgreifen. Das Finanzamt gibt Ihnen auch wichtige Informationen zu Fristen und zur Einreichung von Belegen, was für eine ordnungsgemäße Bearbeitung unerlässlich ist. Um das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt zu finden, nutzen Sie bitte unsere Finanzamt-Suchfunktion, die Ihnen eine schnelle Orientierung ermöglicht. Seien Sie sich bewusst, dass ein Umzug über die Gemeindegrenzen hinaus dazu führen kann, dass ein neues Finanzamt für Sie zuständig wird. Das Finanzamt Bitburg-Prüm steht den Bürgern von Bettingen als zuverlässiger Partner in steuerlichen Fragen zur Verfügung.

Bettingen im Überblick

Einwohner 62 34 männlich
28 weiblich
Fläche 1,1 km²
Gemeindetyp Gemeinde
Bundestagswahlkreis 196

Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) – Gemeindeverzeichnis, Stand 31.03.2026

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Köln besteuert Sex pro Quadratmeter

Köln erhebt eine „Steuer auf Vergnügungen sexueller Art": Betreiber von Bordellen oder Studios zahlen pro Öffnungstag 3 Euro für je 10 m² Geschäftsfläche – auch für Flure und Wartebereiche. Die Stadt nahm damit schon über eine Million Euro im Jahr ein.

Quelle: Stadt Köln

Bitburg-Prüm

Adresse

Kölner Straße 20
54634 Bitburg

Postfach 1252 , 54622 Bitburg

Kontakt

Telefon 06561/6030
Behördennummer 115 – einheitliche Behördennummer für Deutschland
Fax 06561/60315090

Finanzamtsnummer

2710

Öffnungszeiten

Service-Center:

Mo. 08.00 – 16.00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. geschlossen
Do. 08.00 – 18.00 Uhr
Fr. geschlossen
Sa. geschlossen
So. geschlossen

Bankverbindung

DEUTSCHE BUNDESBANK

Kontoinhaber: Bitburg-Prüm

IBAN: DE04570000000057001517

BIC: MARKDEF1570

Zuständig für Postleitzahlen

54636, 54646

Realsteuer-Hebesätze 2024 für Bettingen

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Grundsteuer A 600%
Grundsteuer B 600%
Gewerbesteuer 380%

Quelle: Statistisches Bundesamt – Hebesätze der Realsteuern 2024

Hinweis zur Grundsteuerreform: Die angegebenen Grundsteuer-Hebesätze entsprechen dem Stand 31.12.2024 (vor der Reform). Seit dem 01.01.2025 wird die Grundsteuer nach reformierten Regeln erhoben; viele Gemeinden haben ihre Hebesätze neu festgesetzt. Den aktuell gültigen Grundsteuer-Hebesatz bitte direkt bei der Gemeinde erfragen. Der Gewerbesteuer-Hebesatz ist von der Reform nicht betroffen.

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Quelle: Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – GemFA-Datenbank